Erklärung zur Barrierefreiheit

Zugänglichkeit

Barrierefreiheit – wo wir heute stehen.

Wir wollen, dass dieser Shop für alle nutzbar ist – auch mit Screenreader, Tastatur oder vergrößerter Darstellung. Hier steht ehrlich, wo wir stehen.

Unser Anspruch

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 auch für den Onlinehandel gilt.

Was bereits umgesetzt ist

TASTATUR

Vollständig bedienbar

Alle Funktionen – Navigation, Filter, Varianten, Warenkorb, Kasse – sind mit der Tastatur erreichbar, der Fokus ist sichtbar.

KONTRAST

Lesbare Farben

Text und Bedienelemente erfüllen das Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 gegenüber dem Hintergrund.

STRUKTUR

Semantisches HTML

Überschriftenhierarchie, Landmarken und beschriftete Formularfelder für Screenreader.

BILDER

Alternativtexte

Produktfotos und Grafiken haben beschreibende Alt-Texte, dekorative Elemente sind für Screenreader ausgeblendet.

ZOOM

200 % ohne Verlust

Die Seite bleibt bis 200 % Vergrößerung vollständig nutzbar, ohne horizontales Scrollen.

BEWEGUNG

Reduzierte Animation

Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren" eingestellt hat, bekommt die Seite ohne Animationen.

Wo wir noch nicht sind

Wir sind offen: Diese Bereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei.

Bereich Einschränkung Geplante Behebung
[z. B. PDF-Datenblätter] [Nicht getaggt, für Screenreader schwer lesbar] [QUARTAL/JAHR]
[z. B. eingebundene Videos] [Ohne Untertitel] [QUARTAL/JAHR]
[WEITERE PUNKTE AUS DEM AUDIT] [BESCHREIBUNG] [QUARTAL/JAHR]
Stand der Prüfung: [DATUM], durchgeführt durch [SELBSTBEWERTUNG / EXTERNER PRÜFER].

Barriere melden

Stoßen Sie auf etwas, das Sie nicht nutzen können? Schreiben Sie uns – am besten mit Seitenadresse, verwendetem Gerät und Hilfsmittel. Wir melden uns innerhalb von [X] Werktagen.

Ansprechpartner Barrierefreiheit

E-Mail
[E-MAIL-ADRESSE]
Telefon
[TELEFONNUMMER]
Post
[FIRMENNAME], [ANSCHRIFT]

Wenn wir nicht oder nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: [BEHÖRDE UND ANSCHRIFT].

Stand: [DATUM DER LETZTEN AKTUALISIERUNG]